LVMH: eBay zu Millionen Strafe verdonnert

Die Online Auktions Plattform eBay wurde zu einer neuerlichen Millionen Strafe gezogen – Grund dazu gab eine “Luxus” Unterlassungsverfügung, die nicht beachtet worden war.
eBay ging unter den Hammer – nicht umgekehrt. Ein neuerliches Gerichtsurteil in Frankreich, Paris, hat entschieden.
Der grösste Online Auktionsmarktplatz muss schlappe 1,7 Millionen Euro wegen Luxusartikeln blechen. Grund dafür gibts.
Das Handelsgericht in Paris hat der Onlineauktionsplattform eBay eine Ordnungsstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro auferlegt.
eBay hat kurzerhand eine Unterlassungsverfügung ausser Acht gelassen. Diese besagte, das Waren des Luxusartikelherstellers LVMH dort nicht versteigert werden dürfen(!).
In meinen Augen strange – denn nur weil auf “Moët Hennessy – Louis Vuitton” das prädikat Luxus steht, muss dass doch nicht heissen, dass man deren Waren nicht auch “günstig(er)” versteigern kann.
Aber das würde eh auf taube Ohren stossen – Luxus muss eben der oberen “Elite-Verdiener” vorbehalten sein – so kann man das Agieren von “LVMH” interpretieren. Oder nicht?
Der Blogpost wurde am 1 Dec 2009 um 15:13 Uhr veröffentlicht und wurde in der Kategorie Cutz abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den Kommentare Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Deiner Seite einrichten.